§1 Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag (gemäß § 611 Abs. 1 BGB) gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert, wenn Tierhalter/ Tierbesitzer und Leistungserbringerin einen ersten Termin vereinbaren und der Behandlungsvertrag unterschrieben wurde.
Die Leistungserbringerin kann einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen ablehnen.
Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrags:
§2 Terminvereinbarung
Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, Mail oder telefonisch mit der Leistungsbringerin vereinbart wurden. Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden dem Tierhalter mit 50% des Betrages in Rechnung gestellt.
Dies gilt auch für Terminversäumungen seitens des Tierhalters/Tierbesitzers.
§3 Fahrtkosten
Die Fahrtkosten werden mit 0,30€/km berechnet. Startpunkt ist die Adresse „Am Galgenbühl 9/2, 88316 Isny“.
§4 Honorar und Zahlungsbedingungen
Soweit das Honorar nicht individuell zwischen Leistungsbringerin und Tierbesitzer vereinbart wurde, gelten die in der Preisliste aufgeführten Sätze (siehe www.hundsfidel-allgaeu.de/preise ). Alle Leistungen werden bei der ersten Behandlung/Beratung nur gegen sofortige Bezahlung erbracht.
Der Tierhalter erhält hier auf Wunsch eine Quittung als Zahlungsnachweis. Ab der zweiten Behandlung/Beratung können die Leistungen auch gegen Rechnung durch Überweisung auf das in der Rechnung genannte Girokonto erbracht werden. Die Leistungsbringerin behält sich jedoch das
Recht vor, in besonderen Fällen auf eine direkte Bezahlung nach der Behandlung zu bestehen. Alle gestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug von Skonto innerhalb von sieben Werktagen zu erbringen.
Bei offen stehenden Beträgen setzt nach 14 Tagen automatisch das gesetzliche Mahnverfahren ein. Nach einer Mahnung ist nur noch Barzahlung möglich.
Vermittelt die Leistungsbringerin Leistungen Dritter (z.B. Laboruntersuchungen) an den Klienten, ist Sie berechtigt, die vom Dritten in Rechnung gestellten Leistungen als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen.
Hinweis auf Steuerbefreiung gem §19 UstG: Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UstG
§5 Haftung
Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden, die an Personen oder Praxisausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
§6 Datenschutz
Der Tierbesitzer wird hiermit in Kenntnis gesetzt, dass seine angegebenen Daten aufgrund des Vertrauensverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert werden. Der Tierhalter verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung laut Bundesdatenschutz.
Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht. Die Leistungsbringerin kann nur nach schriftlicher Erlaubnis durch den Tierhalter davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird. Sobald Leistungsbringerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht.
§7 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.